Inhaltsverzeichnis SR: 0.172.030.4 - Übereink. vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (mit Anlage und Verzeichnissen) Die Übersicht über die ausländischen Behörden ist in der AS nicht veröffentlicht.

Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung Art. 1 - Art. 15

Anlage




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.