Inhaltsverzeichnis SR: 0.191.02 - Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen

Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen Art. 1

Kapitel I. Konsularische Beziehungen im Allgemeinen

Abschnitt I. Aufnahme und Pflege konsularischer Beziehungen Art. 2 - Art. 24

Abschnitt II. Beendigung der konsularischen Tätigkeit Art. 25 - Art. 27

Kapitel II. Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für konsularische Posten, Berufs-Konsularbeamte und sonstige Mitglieder eines konsularischen Postens

Abschnitt I. Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für den konsularischen Posten Art. 28 - Art. 39

Abschnitt II. Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten für Berufs-Konsularbeamte und andere Mitglieder des konsularischen Postens Art. 40 - Art. 57

Kapitel III. Regelung für Honorar-Konsularbeamte und die von ihnen geleiteten konsularischen Posten Art. 58 - Art. 68

Kapitel IV. Allgemeine Bestimmungen Art. 69 - Art. 73

Kapitel V. Schlussbestimmungen Art. 74 - Art. 79




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.