Inhaltsverzeichnis SR: 0.192.122.632.13 - Abk. vom 31. August 2004 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Agentur für Internationale Handelsinformation und -kooperation (AITIC) zur Festlegung des rechtlichen Statuts der Agentur in der Schweiz

I. Statut, Vorrechte und Immunitäten der AITIC Art. 1 - Art. 12

II. Vorrechte und Immunitäten der in offizieller Eigenschaft an die AITIC eingeladenen Personen Art. 13 - Art. 25

III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz Art. 26 - Art. 27

IV. Schlussbestimmungen Art. 28 - Art. 32




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.