Inhaltsverzeichnis SR: 0.192.122.742 - Abk. vom 10. Februar 1988 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zur Festlegung der rechtlichen Stellung dieser Organisation in der Schweiz

I. Rechtsstellung, Immunitäten und Vorrechte der Organisation Art. 1 - Art. 11

II. Immunitäten und Erleichterungen für Personen in offizieller Eigenschaft bei der Organisation Art. 12 - Art. 21

III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz Art. 22 - Art. 23

IV. Schlussbestimmungen Art. 24 - Art. 28




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.