Inhaltsverzeichnis SR: 0.192.122.931 - Abk. vom 9. Dezember 1976 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Vereinigung Eisenerz exportierender Staaten zur Regelung des rechtlichen Statuts dieser Vereinigung in der Schweiz

I. Statut, Immunitäten und Vorrechte der Vereinigung Art. 1 - Art. 11

II. Immunitäten und Erleichterungen für Personen in offizieller Eigenschaft bei der Vereinigung Art. 12 - Art. 20

III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz Art. 21 - Art. 22

IV. Vollzug, Änderung, Kündigung und Inkrafttreten des Abkommens Art. 23 - Art. 27




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.