Inhaltsverzeichnis SR: 0.631.112.514 - Vertrag vom 29. März 1923 zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet (mit Schlussprotokoll) Die Anlagen sind in der AS nicht veröffentlicht.

Erster Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Art. 1 - Art. 3

Zweiter Abschnitt Die in Liechtenstein anwendbare Bundesgesetzgebung Art. 4 - Art. 10

Dritter Abschnitt Der Zolldienst Art. 11 - Art. 18

Vierter Abschnitt Das Zollpersonal Art. 19 - Art. 26

Fünfter Abschnitt Verfolgung und Bestrafung von Widerhandlungen gegen die in Liechtenstein anwendbare Bundesgesetzgebung Art. 27 - Art. 32

Sechster Abschnitt Handhabung der Fremdenpolizei Art. 33 - Art. 34

Siebenter Abschnitt Finanzielle Leistungen des Bundes an das Fürstentum Liechtenstein Art. 35 - Art. 37

Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen Art. 38 - Art. 45

Anlage I

Anlage II




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.