Inhaltsverzeichnis SR: 0.740.81 - Europäisches Übereinkommen vom 1. Februar 1991 über wichtige Linien des internationalen kombinierten Verkehrs und damit zusammenhängende Einrichtungen (AGTC) (mit Anlagen)

Kapitel I Allgemeines Art. 1 - Art. 5

Kapitel II Schlussbestimmungen Art. 6 - Art. 21

Anlagen I und II des Abkommens gemäss Änderungen

Anlage I

Anlage II

A. Wichtige Terminals im internationalen kombinierten Verkehr

Anlage III

Vorbemerkungen

Ausbauwerte für die Infrastruktur des Netzes wichtiger Linien des internationalen kombinierten Verkehrs

Anlage IV

B. Leistungsparameter für Züge

C. Mindestvorgaben für Eisenbahnlinien

D. Mindestvorgaben für Terminals

E. Mindestvorgaben für Unterwegsbahnhöfe

Geltungsbereich vom 19. August 2008




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.