Inhaltsverzeichnis SR: 0.741.619.163.8 - Vereinb. vom 30. Juni 1995 zwischen dem Vorsteher des EVED und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich betreffend Artikel 8 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich vom 22. Oktober 1958 über den grenzüberschreitenden Verkehr mit Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen (mit Anhang)

zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich betreffend Artikel 8 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgeno Art. 1 - Art. 5

Anhang




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.