Inhaltsverzeichnis SR: 0.742.140.25 - Übereink. vom 19. Februar 1906 zwischen der Verwaltung der Italienischen Staatsbahnen und der Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen betreffend den Betrieb des internationalen Bahnhofes Domodossola und den Austausch des Rollmaterials

I. Allgemeine und technische Bestimmungen Art. 1 - Art. 7

II. Bestimmungen betreffend den Betrieb Art. 8 - Art. 20

III. Austausch des Rollmaterials Art. 21

IV. Bahnhofleitung. Personal. Unfälle Art. 22 - Art. 28

V. Gemeinschaftliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Abrechnung Art. 29 - Art. 32

VI. Schlussbestimmungen Art. 33 - Art. 35




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.