Inhaltsverzeichnis SR: 0.747.208 - Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstrassen (ADN) (mit Anlage) Die Anlage wird in der AS nicht veröffentlicht.

Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 - Art. 3

Kapitel II: Bestimmungen technischer Art Art. 4 - Art. 9

Kapitel III: Schlussbestimmungen Art. 10 - Art. 23




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.