Inhaltsverzeichnis SR: 0.747.331.52 - Internationales Übereinkommen vom 10. Oktober 1957 über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen (mit Unterzeichnungsprotokoll)

Internationales Übereinkommen über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen Art. 1 - Art. 16

Vorbehalte und Erklärungen




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.