Inhaltsverzeichnis SR: 0.812.101 - Übereink. vom 8. Oktober 1970 zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte

Abschnitt I Austausch von Informationen Art. 1 - Art. 5

Abschnitt II Inspektionen Art. 6

Abschnitt III Gegenseitige Anerkennung von Inspektionen Art. 7

Abschnitt IV Konsultationen Art. 8

Abschnitt V Allgemeine Bestimmungen Art. 9 - Art. 12




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.