Inhaltsverzeichnis SR: 0.814.32 - Übereink. vom 13. November 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung

Begriffsbestimmungen Art. 1

Grundprinzipien Art. 2 - Art. 5

Massnahmen der Luftreinhaltung Art. 6

Forschung und Entwicklung Art. 7

Informationsaustausch Art. 8

Durchführung und Weiterentwicklung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa Art. 9

Exekutivorgan Art. 10

Sekretariat Art. 11

Änderung des Übereinkommens Art. 12

Beilegung von Streitigkeiten Art. 13

Unterzeichnung Art. 14

Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt Art. 15

Inkrafttreten Art. 16

Rücktritt Art. 17

Verbindliche Wortlaute Art. 18




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.