Inhaltsverzeichnis SR: 0.814.515.141 - Vereinb. vom 14. September 2010 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes (mit Anlagen)

Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein betreffend die Zusammenarbeit im Bereich des Strahlenschutzes Art. 1 - Art. 6

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

3. Zusammenarbeit der Behörden bei der Überwachung der Lebensmittel

4. Zusammenarbeit der Behörden bei erhöhten Radonkonzentrationen

5. Zusammenarbeit der Behörden und Fachstellen bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen

6. Zusammenarbeit der Behörden bei Bewilligungen und Aufsicht in Betrieben der Medizin und Forschung, sowie in Ausbildungsstätten

7. Zusammenarbeit bei Bewilligungen und Aufsicht in Industrie- und Gewerbebetrieben

8. Zusammenarbeit der Behörden im Rahmen der Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten

9. Zusammenarbeit der Behörden im Bereich der Personendosimetrie

Anlage 4




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.