Inhaltsverzeichnis SR: 0.818.109.454 - Übereink. vom 24. März 1906 zwischen der Schweiz und Italien betreffend den Dienst der Gesundheits- (Epidemien- und Viehseuchen-)Polizei im internationalen Bahnhof Domodossola

Sanitarische Untersuchung der Reisenden und ihres Gepäcks Art. 1 - Art. 7

Veterinärpolizei Art. 8 - Art. 15

Räume und Einrichtungen für den Sanitätsdienst (Epidemien) und den Veterinärpolizeidienst Art. 16 - Art. 17




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.