Inhaltsverzeichnis SR: 0.831.109.349.12 - Verwaltungsvereinbarung vom 3. Dezember 1976 zur Durchführung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik über Soziale Sicherheit vom 3. Juli 1975 (mit Anlagen)

Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen Art. 1 - Art. 2

Abschnitt II Bestimmungen über die anwendbare Gesetzgebung Art. 3 - Art. 5

Abschnitt III Bestimmungen über die Leistungen

Erstes Kapitel Invalidenversicherung

A. Schweizerische und französische Staatsangehörige, die Anspruch auf eine Leistung der schweizerischen Invalidenversicherung haben oder im Genuss einer solchen Leistung sind Art. 6 - Art. 8

B. Französische und schweizerische Staatsangehörige, die Anspruch auf eine französische Invalidenleistung haben oder im Genuss einer solchen Leistung sind Art. 9 - Art. 11

C. Gemeinsame Bestimmungen Art. 12 - Art. 13

Zweites Kapitel Alters- und Hinterlassenenversicherung

A. Französische Staatsangehörige in Frankreich mit Anspruch auf Leistungen der schweizerischen Versicherung Art. 14 - Art. 15

B. Schweizerische und französische Staatsangehörige in der Schweiz mit Anspruch auf Leistungen der französischen Altersversicherung Art. 16 - Art. 17

C. In Drittländern wohnhafte schweizerische und französische Staatsangehörige Art. 18

D. Besondere Bestimmungen über die Feststellung der französischen Pensionen Art. 19 - Art. 22

Drittes Kapitel Gemeinsame Bestimmungen über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherungen Art. 23 - Art. 25

Viertes Kapitel Betriebsunfälle und Berufskrankheiten Art. 26 - Art. 39

Fünftes Kapitel Familienleistungen Art. 40 - Art. 42

Sechstes Kapitel Krankenversicherung Art. 43 - Art. 44

Abschnitt IV Verschiedene Bestimmungen Art. 45 - Art. 50

Anlage 1

Anlage 2




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.