Inhaltsverzeichnis SR: 0.945.11 - Übereinkunft vom 22. November 1928 über die internationalen Ausstellungen (mit Prot. und Zeichnungsprotokoll)

Abschnitt I Begriffsbestimmungen Art. 1 - Art. 3

Abschnitt II Zeitfolge der Ausstellungen Art. 4 ]0008 - Art. 9

Abschnitt III Internationales Ausstellungsbureau Art. 10 - Art. 14

Abschnitt IV Verpflichtungen des einladenden Landes und der teilnehmenden Länder Art. 15 - Art. 26

Abschnitt V Auszeichnungen Art. 27 - Art. 32

Abschnitt VI Schlussbestimmungen Art. 33 - Art. 7




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.