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Vereinbarung über die Regelung der Schweizerfranken-Grundschulden Art. 1 - Art. 13
Schweizerische Erklärung zur Vereinbarung vom 23. Februar 1953
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.