Entwicklung und Zusammenarbeit
Inhaltsverzeichnis SR: 0.973.262.331 - Abk. vom 25. Februar 1974 zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Verlängerung des Abkommen vom 30. Juli 1973 betreffend die Konsolidierung pakistanischer Schulden (mit Beilage)
zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Verlängerung des Abkommens vom 30. Juli 1973 betreffend die Konsolidierung pakistanischer Schulden Art. 1 - Art. 8
Beilage
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.