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Sicherheit der Eidgenossenschaft
I. Tragen ausländischer Uniformen in der Schweiz Art. 1 - Art. 3
II. Tragen schweizerischer Militäruniformen im Ausland Art. 4 - Art. 6
III. Schlussbestimmungen Art. 7 - Art. 8
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.