Inhaltsverzeichnis SR: 172.211.31 - V vom 11. Mai 1988 über das Schweizerische Korps für humanitäre Hilfe

1. Abschnitt: Allgemeines Art. 1 - Art. 3

2. Abschnitt: Der Delegierte Art. 4 - Art. 10

3. Abschnitt: Administratives Art. 11

4. Abschnitt: Inkrafttreten Art. 12




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.