Inhaltsverzeichnis Volltextsuche Impressum CD bestellen version français
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
1. Abschnitt: Geltungsbereich, Dienstzugehörigkeit und Begriffe Art. 1 - Art. 3
2. Abschnitt: Zuständigkeit für Arbeitgeberentscheide Art. 4 - Art. 9
2. Kapitel: Personalbeurteilung in den Karrierediensten Art. 10 - Art. 12
3. Kapitel: Entstehung, Änderung und Auflösung des Arbeitsverhältnisses
1. Abschnitt: Anstellungsvoraussetzungen für die Karrieredienste Art. 13 - Art. 15
2. Abschnitt: Anstellung in den Karrierediensten Art. 16 - Art. 21
3. Abschnitt: Vorzeitige Pensionierung von versetzungspflichtigen Angestellten und Rotationspersonal Art. 22 - Art. 25
4. Kapitel: Lohn und Sozialleistungen
1. Abschnitt: Lohnentwicklung und Beförderungen in den Karrierediensten Art. 26 - Art. 33
2. Abschnitt: Funktionsbewertung und Bewertungsstellen in den Karrierediensten Art. 34 - Art. 35
3. Abschnitt: Sonderzulage für die im Ausland eingesetzten Angestellten Art. 36
4. Abschnitt: Sozialleistungen an im Ausland eingesetzte Angestellte Art. 37 - Art. 40
5. Kapitel: Arbeitszeit der im Ausland eingesetzten Angestellten
… Art. 41–46
… Art. 47 - Art. 53
6. Kapitel: Ferien und Urlaub
1. Abschnitt: Genehmigung Art. 54 - Art. 55
2. Abschnitt: Ferien der Angestellten im Ausland Art. 56 - Art. 59
3. Abschnitt: Urlaub der Angestellten im Ausland Art. 60
7. Kapitel: Weitere Leistungen des Arbeitgebers an Angestellte im Ausland
1. Abschnitt: Vergütung von Dienstreisen Art. 61 - Art. 67
2. Abschnitt: Vergütung von Auslagen im Zusammenhang mit der Bewerbung um eine Anstellung Art. 68 - Art. 69
3. Abschnitt: Vergütung besonderer Auslagen im Zusammenhang mit Temporäreinsätzen im Ausland Art. 70 - Art. 71
4. Abschnitt: Vergütung von Auslagen im Zusammenhang mit Inspektionsreisen Art. 72
… Art. 73
8. Kapitel: Leistungen des Arbeitgebers bei Versetzungen und Einsätzen im Ausland
1. Abschnitt: Allgemeines Art. 74 - Art. 79a
2. Abschnitt: Inkonvenienzvergütung Art. 80 - Art. 83
3. Abschnitt: Mobilitätsvergütung bei Versetzungen Art. 84 - Art. 86
4. Abschnitt: Pauschaler Kostenersatz Art. 87 - Art. 89
5. Abschnitt: Vergütung von Auslagen bei Versetzungen Art. 90 - Art. 93
6. Abschnitt: Vergütung von Reisekosten von im Ausland eingesetzten Angestellten bei Todesfällen und bei Reisen zwecks medizinischer Behandlung Art. 94 - Art. 95
7. Abschnitt: Vergütung von Konsultationsreisen Art. 96 - Art. 97
8. Abschnitt: Vergütung von Kinderbesuchsreisen Art. 98 - Art. 99
9. Abschnitt: Beitrag an Wohnungsmiete Art. 100
10. Abschnitt: Vergütung für die Interessenwahrung Art. 101 - Art. 102
11. Abschnitt: Pauschale für die Interessenwahrung Art. 103 - Art. 107
12. Abschnitt: Kaufkraftausgleich Art. 108 - Art. 111
13. Abschnitt: Steuerfreiheit Art. 112 - Art. 113
14. Abschnitt: Darlehen Art. 114 - Art. 115
9. Kapitel: Begleitpersonen
1. Abschnitt: Erklärung der Lebenspartnerschaft Art. 116
2. Abschnitt: Begleitpersonenzuschlag Art. 117 - Art. 122
3. Abschnitt: Beteiligung an den Kosten für berufliche Vorsorge Art. 123 - Art. 125
4. Abschnitt: Ersatz von Schäden Art. 126
10. Kapitel: Kinder
1. Abschnitt: Pauschaler Kostenersatz Art. 127
2. Abschnitt: Beiträge an die Ausbildungskosten Art. 128 - Art. 130
3. Abschnitt: Ersatz von Schäden Art. 131
11. Kapitel: Pflichten der im Ausland eingesetzten Angestellten
1. Abschnitt: Allgemeines Art. 132 - Art. 139
2. Abschnitt: Personalrechtliche Meldungen und Ermächtigungen Art. 140 - Art. 148
12. Kapitel: Verfahren, Einsprachen und Beschwerden
1. Abschnitt: Einwendungsverfahren bei Versetzungen Art. 149
2. Abschnitt: Leistungsbeurteilung Art. 150 - Art. 151
3. Abschnitt: Beförderungen in den Karrierediensten Art. 152 - Art. 154
4. Abschnitt: Interne Beschwerde Art. 155
13. Kapitel: Schlussbestimmungen
1. Abschnitt: Weisungen Art. 156
2. Abschnitt: Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts Art. 157
3. Abschnitt: Übergangsbestimmungen Art. 158 - Art. 161a
4. Abschnitt: Inkrafttreten Art. 162
4. Abschnitt: Inkrafttreten
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.