Inhaltsverzeichnis SR: 232.21 - BG vom 5. Juni 1931 zum Schutz öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen

Erster Abschnitt: Wappen und andere Zeichen des Inlandes

A. Wappen und andere Zeichen der Eidgenossenschaft, der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden

I. Eintragung als Fabrik- oder Handelsmarken Art. 1

II. Tatsächlicher Gebrauch

1. Wappen und andere Zeichen der Eidgenossenschaft und der Kantone Art. 2 - Art. 4

2. Wappen und andere Zeichen von Bezirken, Kreisen und Gemeinden Art. 5

B. Amtliche Bezeichnungen Art. 6

C. Nationale Bild- und Wortzeichen Art. 7

D. Gemeinsame Bestimmungen Art. 8 - Art. 9

Zweiter Abschnitt: Wappen und andere Zeichen des Auslandes Art. 10 - Art. 12

Dritter Abschnitt: Strafbestimmungen Art. 13 - Art. 16

Vierter Abschnitt: Register-, Übergangs- und Schlussbestimmungen Art. 17 - Art. 23




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.