Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen
Erster Teil: Verbrechen und Vergehen
Erster Titel: Geltungsbereich Art. 1 - Art. 9
Zweiter Titel: Strafbarkeit Art. 10 - Art. 33
Dritter Titel: Strafen und Massnahmen
Erster Abschnitt: Geldstrafe, gemeinnützige Arbeit, Freiheitsstrafe Art. 34 - Art. 41
Zweiter Abschnitt: Bedingte und teilbedingte Strafen Art. 42 - Art. 46
Dritter Abschnitt: Strafzumessung Art. 47 - Art. 51
Vierter Abschnitt: Strafbefreiung und Einstellung des Verfahrens Art. 52 - Art. 55a
Erster Abschnitt: Therapeutische Massnahmen und Verwahrung Art. 56 - Art. 65
Zweiter Abschnitt: Andere Massnahmen Art. 66 - Art. 73
Vierter Titel: Vollzug von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden Massnahmen Art. 74 - Art. 92
Fünfter Titel: Bewährungshilfe, Weisungen und freiwillige soziale Betreuung Art. 93 - Art. 96
Sechster Titel: Verjährung Art. 97 - Art. 101
Siebenter Titel: Verantwortlichkeit des Unternehmens Art. 102 - Art. 102a
Zweiter Teil: Übertretungen Art. 103 - Art. 109
Dritter Teil: Begriffe Art. 110
Zweites Buch: Besondere Bestimmungen
Erster Titel: Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben Art. 111 - Art. 136
Zweiter Titel: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen Art. 137 - Art. 172ter
Dritter Titel: Strafbare Handlungen gegen die Ehre und den Geheim- oder Privatbereich Art. 173 - Art. 179novies
Vierter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen die Freiheit Art. 180 - Art. 186
Fünfter Titel: Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität Art. 187 - Art. 201–212
Sechster Titel: Verbrechen und Vergehen gegen die Familie Art. 213 - Art. 220
Siebenter Titel: Gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen Art. 221 - Art. 230
Achter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Gesundheit Art. 230bis - Art. 236
Neunter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr Art. 237 - Art. 239
Zehnter Titel: Fälschung von Geld, amtlichen Wertzeichen, amtlichen Zeichen, Mass und Gewicht Art. 240 - Art. 250
Elfter Titel: Urkundenfälschung Art. 251 - Art. 257
Zwölfter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden Art. 258 - Art. 263
Zwölfter Titelbis: Straftaten gegen die Interessen der Völkergemeinschaft Art. 264
Dreizehnter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den Staat und die Landesverteidigung Art. 265 - Art. 278
Vierzehnter Titel: Vergehen gegen den Volkswillen Art. 279 - Art. 284
Fünfzehnter Titel: Strafbare Handlungen gegen die öffentliche Gewalt Art. 285 - Art. 295
Sechzehnter Titel: Störung der Beziehungen zum Ausland Art. 296 - Art. 302
Siebzehnter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege Art. 303 - Art. 311
Achtzehnter Titel: Strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflicht Art. 312 - Art. 322bis
Neunzehnter Titel: Bestechung Art. 322ter - Art. 322octies
Zwanzigster Titel: Übertretungen bundesrechtlicher Bestimmungen Art. 323 - Art. 332
Drittes Buch: Einführung und Anwendung des Gesetzes
Erster Titel: Verhältnis dieses Gesetzes zu andern Gesetzen des Bundes und zu den Gesetzen der Kantone Art. 333 - Art. 335
Zweiter Titel: Bundesgerichtsbarkeit und kantonale Gerichtsbarkeit Art. 336 - Art. 338
Dritter Titel: Kantonale Behörden: Sachliche und örtliche Zuständigkeit, Verfahren Art. 339 - Art. 348
Vierter Titel: Amtshilfe und Rechtshilfe Art. 349 - Art. 362
Fünfter Titel: Mitteilung bei strafbaren Handlungen gegen Unmündige Art. 363 - Art. 364
Sechster Titel: Strafregister Art. 365 - Art. 371
Siebenter Titel: Straf- und Massnahmenvollzug, Bewährungshilfe, Anstalten und Einrichtungen Art. 372 - Art. 380
7a. Titel: Haftung bei Aufhebung der lebenslänglichen Verwahrung Art. 380a
Achter Titel: Begnadigung, Amnestie, Wiederaufnahme des Verfahrens Art. 381 - Art. 385
Neunter Titel: Präventionsmassnahmen, ergänzende Bestimmungen und allgemeine Übergangsbestimmungen Art. 386 - Art. 392
Neunter Titel: Präventionsmassnahmen, ergänzende Bestimmungen und allgemeine Übergangsbestimmungen
Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 1971
Schlussbestimmungen der Änderung vom 13. Dezember 2002
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 7.6.2010 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 2.6.2010 geliefert wurden und den Stand vom 1.6.2010 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.