Inhaltsverzeichnis SR: 414.110.37 - V des ETH-Rates vom 13. November 2003 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne (ETHZ-ETHL-Verordnung)

1. Abschnitt: Geltungsbereich Art. 1

2. Abschnitt: Schulleitung Art. 2 - Art. 3

3. Abschnitt: Hochschulangehörige Art. 4 - Art. 16

4. Abschnitt: Mitwirkung Art. 17 - Art. 21

5. Abschnitt: Lehre und Forschung Art. 22 - Art. 26

6. Abschnitt: Schlussbestimmung Art. 27

Anhang




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.