Inhaltsverzeichnis SR: 414.110.422.3 - V vom 8. Mai 1995 über die Zulassung zur Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne

1. Kapitel: Zulassungen

1. Abschnitt: Zulassung zum Bachelor-Studium ohne Prüfung Art. 1 - Art. 4

2. Abschnitt: Zulassung mit reduzierter Aufnahmeprüfung Art. 5 - Art. 6

3. Abschnitt: Zulassung mit umfassender Aufnahmeprüfung Art. 7 - Art. 8

4. Abschnitt: Zulassung zu einem höheren Semester des Bachelor- oder Master-Studiums Art. 9 - Art. 12

5. Abschnitt: Zulassung von Hörern und Hörerinnen, Zulassung zur Weiterbildung, zur Fortbildung und zum Doktorat Art. 13 - Art. 14

2. Kapitel: Zulassungsverfahren und Zuständigkeiten

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 15 - Art. 16

2. Abschnitt: Bestimmungen über die Aufnahmeprüfungen Art. 17 - Art. 26

3. Kapitel: Schlussbestimmungen Art. 27 - Art. 29

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 22. Mai 2006




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.