Inhaltsverzeichnis SR: 414.136 - V vom 14. September 1988 über die Weiterbildung an den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (Weiterbildungsverordnung)

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 - Art. 4

2. Abschnitt: Nachdiplomstudien Art. 5 - Art. 13

3. Abschnitt: Fortbildungskurse Art. 14 - Art. 17

4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 18 - Art. 20

Schlussbestimmungen der Änderung vom 7. Mai 1991




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.