Inhaltsverzeichnis Volltextsuche Impressum CD bestellen version français
1. Abschnitt: Gegenstand und Zweck Art. 1
2. Abschnitt: Unterstützte Programmteilnahmen und ihre Voraussetzungen Art. 2 - Art. 5
3. Abschnitt: Programmbeiträge Art. 6 - Art. 9
4. Abschnitt: Programmzusprachen und Überprüfung Art. 10 - Art. 13
5. Abschnitt: Schweizer Haus in der CIUP Art. 13a - Art. 13d
6. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 14
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.