Schutz von Natur, Landschaft und Tieren
1. Abschnitt: Listen Art. 1 - Art. 2
2. Abschnitt: Pflichten und Verbote Art. 3 - Art. 7
3. Abschnitt: Dauerbewilligungen Art. 8
4. Abschnitt: Ausnahmen von der Anmelde- und der Bewilligungspflicht Art. 9 - Art. 10
5. Abschnitt: Informationssystem Art. 11
6. Abschnitt: Strafbestimmung Art. 12
7. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 13 - Art. 14
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 15.1.2019 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 3.1.2019 geliefert wurden und den Stand vom 1.1.2019 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.