Inhaltsverzeichnis Volltextsuche Impressum CD bestellen version français
1. Abschnitt: Gegenstand Art. 1
2. Abschnitt: Haltung von Versuchstieren Art. 2 - Art. 8
3. Abschnitt: Erzeugung, Zucht und Haltung gentechnisch veränderter Versuchstiere und belasteter Mutanten Art. 9 - Art. 11
4. Abschnitt: Belastungserfassung und -dokumentation sowie Meldeverfahren Art. 12 - Art. 23
5. Abschnitt: Festlegung des Schweregrads von Belastungen Art. 24 - Art. 26
6. Abschnitt: Kantonsübergreifende Tierversuche Art. 27
7. Abschnitt: Gesuche und Meldungen betreffend Versuchstierhaltungen und Tierversuche Art. 28 - Art. 31
8. Abschnitt: Inkrafttreten Art. 32
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.