Inhaltsverzeichnis SR: 510.292 - V vom 15. Oktober 2003 über die elektronische Kriegführung (VEKF)

1. Abschnitt: Gegenstand Art. 1

2. Abschnitt: Ständige Funkaufklärung Art. 2 - Art. 6

3. Abschnitt: Elektronische Kriegführung der Armee Art. 7 - Art. 10

4. Abschnitt: Nutzung der Einrichtungen der EKF zu technischen Zwecken Art. 11

5. Abschnitt: Sicherheit Art. 12 - Art. 13

6. Abschnitt: Kontrolle der ständigen Funkaufklärung Art. 14 - Art. 18

7. Abschnitt: Kosten Art. 19

8. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 20 - Art. 21

Anhang




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.