1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 - Art. 3
2. Abschnitt: Klassifizierungen Art. 4 - Art. 9
3. Abschnitt: Geheimnisträgerinnen und Geheimnisträger Art. 10 - Art. 12
4. Abschnitt: Bearbeitung von klassifizierten Informationen Art. 13 - Art. 18
5. Abschnitt: Sicherheitsorgane Art. 19 - Art. 20a
6. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 21 -
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 15.1.2019 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 3.1.2019 geliefert wurden und den Stand vom 1.1.2019 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.