Inhaltsverzeichnis SR: 510.620.2 - V des VBS vom 20. November 2009 über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie (GebV-swisstopo)

Verordnung des VBS über die Gebühren des Bundesamtes für Landestopografie Art. 1 - Art. 8

Anhang




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.