1. Abschnitt: Gegenstand Art. 1
2. Abschnitt: Anforderungen an den Nachweis der positiven ökologischen Gesamtbilanz Art. 2 - Art. 10
3. Abschnitt: Prüfungsverfahren Art. 11 - Art. 17
4. Abschnitt: Inkrafttreten Art. 18
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 7.6.2010 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 2.6.2010 geliefert wurden und den Stand vom 1.6.2010 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.