Inhaltsverzeichnis Volltextsuche Impressum CD bestellen version français
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 - Art. 3
2. Abschnitt: Abgabebefreiung für Unternehmen mit Verpflichtung nach Artikel 9 des Gesetzes Art. 4 - Art. 20
3. Abschnitt: Abgabebefreiung für fossile Brennstoffe Art. 21 - Art. 22
4. Abschnitt: Abgabeerhebung für im Inland hergestellte oder gewonnene Kohle Art. 23 - Art. 24
5. Abschnitt: Verteilung des Anteils der Bevölkerung am Abgabeertrag Art. 25 - Art. 25b
6. Abschnitt: Verteilung des Anteils der Wirtschaft am Abgabeertrag Art. 26 - Art. 28
6a. Abschnitt: Globale Finanzhilfen für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden Art. 28a - Art. 28j
7. Abschnitt: Vollzug Art. 29 - Art. 32
8. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 33 - Art. 34
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 12. Mai 2010
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 11. Mai 2011
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.