Inhaltsverzeichnis Volltextsuche Impressum CD bestellen version français
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 - Art. 2
Zweiter Abschnitt: Herstellung gebrannter Wasser im Inland Art. 3 - Art. 26
Dritter Abschnitt: Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr gebrannter Wasser Art. 27 - Art. 36
Vierter Abschnitt: Abgabe gebrannter Wasser durch die Eidgenössische Alkoholverwaltung Art. 37 - Art. 38
Fünfter Abschnitt: Handel mit gebrannten Wasser zu Trinkzwecken Art. 39 - Art. 43
Abschnitt Va: Weitere Massnahmen zur Verminderung des Verbrauchs gebrannter Wasser zu Trinkzwecken Art. 43a
Sechster Abschnitt: Verwendung der Erträgnisse Art. 44 - Art. 46
Siebenter Abschnitt: Beschwerden Art. 47 - Art. 50 und 51
Achter Abschnitt: Strafbestimmungen Art. 52 - Art. 64
Neunter Abschnitt: Vollstreckung Art. 65 - Art. 69
Zehnter Abschnitt: Organisation Art. 70 - Art. 75
Elfter Abschnitt: Übergangs- und Schlussbestimmungen Art. 76 - Art. 78
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.