Ordnungsbussenverordnung Art. 1 - Art. 6
Schlussbestimmung der Änderung vom 11. April 2001
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 7.6.2010 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 2.6.2010 geliefert wurden und den Stand vom 1.6.2010 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.