Inhaltsverzeichnis SR: 741.622 - V vom 15. Juni 2001 über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV)

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 - Art. 3

2. Abschnitt: Pflichten der Unternehmungen Art. 4 - Art. 10

3. Abschnitt: Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten Art. 11 - Art. 12

4. Abschnitt: Ausbildung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten Art. 13 - Art. 22

5. Abschnitt: Strafbestimmungen für den Bereich der Strasse Art. 23 - Art. 24

6. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 25 - Art. 27

Anhang




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 12.12.2011 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 6.12.2011 geliefert wurden und den Stand vom 1.12.2011 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.