Inhaltsverzeichnis SR: 741.71 - BG vom 19. März 2010 über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabegesetz, NSAG)

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich Art. 1 - Art. 2

2. Abschnitt: Abgabepflicht Art. 3 - Art. 5

3. Abschnitt: Erhebung der Abgabe Art. 6 - Art. 9

4. Abschnitt: Verwendung des Abgabeertrags Art. 10

5. Abschnitt: Kontrollen und Sicherheitsleistung Art. 11 - Art. 12

6. Abschnitt: Rechtsschutz Art. 13

7. Abschnitt: Strafbestimmungen Art. 14 - Art. 17

8. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 18 - Art. 20




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.