Inhaltsverzeichnis Volltextsuche Impressum CD bestellen version français
1. Abschnitt: Führung des Schiffsregisters Art. 1 - Art. 7
2. Abschnitt: Besondere Voraussetzungen für die Aufnahme von Rheinschiffen in das Schiffsregister Art. 8 - Art. 21
3. Abschnitt: Gebühren und Kosten Art. 22 - Art. 25
4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 26 - Art. 28
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.