Inhaltsverzeichnis SR: 747.321.71 - V vom 20. Dezember 2006 über den schweizerischen Fähigkeitsausweis zum Führen von Jachten zur See (Hochseeausweis-Verordnung)

1. Abschnitt: Fähigkeitsausweis Art. 1 - Art. 12

2. Abschnitt: Anerkennung von Prüfungsstellen Art. 13 - Art. 16

3. Abschnitt: Verfahren und Rechtsschutz Art. 17

4. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 18 - Art. 20

Anhang 1

Anhang 2




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.