1. Kapitel: Änderung meldepflichtiger Sachverhalte Art. 1
1a. Kapitel: Verbreitungspflichten Art. 1a - Art. 1j
2. Kapitel: Rechnungslegung und Buchführung von konzessionierten Veranstaltern mit Ausnahme der SRG
1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften Art. 2 - Art. 4
2. Abschnitt: Zusätzliche Vorschriften für Veranstalter mit Abgabenanteil Art. 5 - Art. 6
3. Kapitel: Verbreitung von zugangsberechtigten Programmen und gekoppelten Diensten
1. Abschnitt: Verbreitungsbedingungen Art. 7 - Art. 9
2. Abschnitt: Unterstützung der Verbreitung von Radioprogrammen Art. 10
3. Abschnitt: Förderung neuer Verbreitungstechnologien und digitaler Fernsehproduktionsverfahren Art. 11 - Art. 14
4. Kapitel: Veröffentlichung von Ergebnissen der Nutzungsforschung Art. 15 - Art. 16
5. Kapitel: Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung Art. 17
6. Kapitel: Inkrafttreten Art. 18
Übergangsbestimmung der Änderung vom 16. September 2009
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 7. November 2012
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 13. Mai 2013
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 10. Juni 2016
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 15.1.2019 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 3.1.2019 geliefert wurden und den Stand vom 1.1.2019 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.