Inhaltsverzeichnis SR: 810.311 - V vom 2. Februar 2005 über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsverordnung, VStFG)

1. Abschnitt: Aufklärung und Einwilligung des betroffenen Paares Art. 1 - Art. 4

2. Abschnitt: Bewilligung für die Gewinnung embryonaler Stammzellen Art. 5 - Art. 7

3. Abschnitt: Bewilligung für Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren Art. 8 - Art. 10

4. Abschnitt: Bewilligung für die Aufbewahrung überzähliger Embryonen Art. 11 - Art. 12

5. Abschnitt: Bewilligung für die Einfuhr embryonaler Stammzellen Art. 13 - Art. 14

6. Abschnitt: Bewilligung für die Ausfuhr embryonaler Stammzellen Art. 15 - Art. 16

7. Abschnitt: Stellungnahme der zuständigen Ethikkommission und Freigabe des Forschungsprojekts Art. 17 - Art. 21

8. Abschnitt: Projektänderungen Art. 22

9. Abschnitt: Melde- und Berichterstattungspflichten Art. 23 - Art. 26

10. Abschnitt: Datenschutz Art. 27

11. Abschnitt: Öffentliches Register Art. 28 - Art. 29

12. Abschnitt: Gebühren Art. 30 - Art. 33

13. Abschnitt: Formulare Art. 34

14. Abschnitt: Inkrafttreten Art. 35




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.