Inhaltsverzeichnis SR: 812.216 - Organisationsverordnung vom 28. September 2001 für das Schweizerische Heilmittelinstitut

1. Abschnitt: Gegenstand, Name und Sitz Art. 1 - Art. 3

2. Abschnitt: Wahl der Organe und Aufgaben Art. 4 - Art. 9

3. Abschnitt: Einsetzung von Kommissionen Art. 10

4. Abschnitt: Zahlungsverkehr und Leistungsvereinbarung Art. 11 - Art. 12

5. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 13 - Art. 15




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.