Inhaltsverzeichnis SR: 818.116 - V vom 30. Juni 1993 über epidemiologische Studien zur Erfassung von Daten über das Human Immunodeficiency Virus (HIV-Studienverordnung)

1. Abschnitt: Zweck und Begriffe Art. 1 - Art. 2

2. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen für anonyme und freiwillige Studien Art. 3 - Art. 9

3. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für anonyme Studien Art. 10 - Art. 14

4. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für freiwillige Studien Art. 15 - Art. 18

5. Abschnitt: Datenschutz und Studienbeauftragter Art. 19 - Art. 22

6. Abschnitt: Inkrafttreten Art. 23




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.