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Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung Art. 1 - Art. 9
Schlussbestimmung der Änderung vom 25. Mai 1992
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 20. Dezember 2006
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 25. Mai 2011
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.