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Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung Art. 1 - Art. 17
Schlussbestimmung der Änderung vom 15. Juni 1998
Schlussbestimmung der Änderung vom 3. Dezember 2004
Schlussbestimmung der Änderung vom 9. November 2005
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 26. August 2009
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.