Inhaltsverzeichnis SR: 916.344 - V vom 26. November 2003 über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion (Höchstbestandesverordnung, HBV)

1. Abschnitt: Geltungsbereich Art. 1

2. Abschnitt: Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis nicht oder nur durch Abgabe von Hofdünger erbringen Art. 2 - Art. 6

3. Abschnitt: Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben Art. 7

4. Abschnitt: Ausnahmebewilligungen Art. 8 - Art. 14

5. Abschnitt: Wiederaufstockung von abgebauten oder stillgelegten Betrieben Art. 15

6. Abschnitt: Abgaben Art. 16 - Art. 17

7. Abschnitt: Schlussbestimmungen Art. 18 - Art. 23

Anhang




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.