Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich,
haben Folgendes vereinbart:
SR 0.131.316.31
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen
(Stand am 1. November 2011)
Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.
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SR 0.131.316.31 - Edition Optobyte AG |