Der Schweizerische Bundesrat und der Präsident der Französischen Republik
haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen abzuschliessen, und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:


SR 0.132.349.111
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik über eine Bereinigung der schweizerisch-französischen Grenze




Die vorliegende «Edition Optobyte AG» wurde am 9.3.2012 erstellt. Sie basiert auf Rechtsdaten, welche von der Schweizerischen Bundeskanzlei am 5.3.2012 geliefert wurden und den Stand vom 1.3.2012 wiedergeben. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei.

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